Dienstag, 7. Oktober 2014


Gebührerstattung durch die Krankenkasse

Zertifizierung des Kurses 'Qi Gong'
durch die Zentrale Prüfstelle Prävention


Der Präventionskurs 'Qi Gong'  entspricht mit der Kursleitung Angelika Kriegbaum dem aktuellen Leitfaden Prävention "Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGBV" und wurde von der Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag der angeschlossenen Krankenkassen zertifiziert.

Versicherten einer teilnehmenden Krankenkasse können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden. 


 Die entsprechenden Regelungen kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse erfragen. Die Erstattung an den Versicherten erfolgt nach Abschluss des Präventionskurses durch die Krankenkasse.


Nach Abschluss des Präventionskurses bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs. Mit dieser Teilnahmebescheinigung kann der Versicherte den Antrag auf Erstattung bei seiner Krankenkasse stellen.

Es besteht so die Möglichkeit einer Erstattung durch daran teilnehmenden Krankenkassen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Maßnahme ebenso unterstützt wird.

http://www.Zentrum-QiGong.de